Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden

der XeroGrafiX GmbH für Dienstleistungen in den Bereichen Grafik, Marketing, Webdesign und
Webentwicklung inklusive Wartungsleistungen

Stand März 2015

1. GELTUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1.1.        XeroGrafiX GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien zu FN 415234 p (nachfolgend "XeroGrafiX"). XeroGrafiX erbringt alle Dienstleistungen in den Bereichen Grafik, Marketing und Webdesign inklusive Wartungsleistungen gegenüber Unternehmern im Sinn der geltenden gesetzlichen Bestimmungen (nachfolgend der "Kunde"; der Kunde und XeroGrafiX gemeinsam nachfolgend die "Vertragsparteien") auf Basis der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB"), jeweils in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

1.2.        XeroGrafiX weist ausdrücklich abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden zurück. Abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Abweichungen von diesen AGB, ergänzende Vereinbarungen, oder allfällige entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von XeroGrafiX schriftlich bestätigt werden.

1.3.        Die Bestimmungen dieser AGB können von XeroGrafiX jederzeit ohne Angabe von Gründen geändert werden, wobei solche Änderungen mindestens 60 Tage vor ihrem Inkrafttreten auf der Website von XeroGrafiX und durch Zusendung des Vertragstextes an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse kundgemacht werden. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht binnen 60 Tagen ab Zugang der vorgenannten Kundmachung schriftlich per E-Mail an say.hello@xgx.at, so gelten die Änderungen als angenommen. Im Fall des fristgerechten Widerspruchs eines Kunden besteht das Vertragsverhältnis zwischen diesem Kunden und XeroGrafiX gemäß den AGB in der Fassung vor der kundgemachten Änderung fort.

2. VERTRAGSABSCHLUSS

2.1.        Der Kunde erhält von XeroGrafiX ein schriftliches Angebot (das "Angebot"), worin jeweils der konkrete Auftrag nach Art, Umfang und Kosten der Leistungen von XeroGrafiX definiert ist. Die Angebote von XeroGrafiX sind ausschließlich freibleibend und unverbindlich. Das Vertragsverhältnis zwischen den Vertragsparteien (der "Auftrag") kommt erst mit Auftragsbestätigung durch XeroGrafiX zustande. Nachträgliche Änderungen eines Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch XeroGrafiX.

2.2.        Mit Erhalt des Angebots gemäß Punkt 2.1 dieser AGB bestätigt der Kunde, dass er die AGB gelesen und verstanden hat und erkennt diese AGB ausdrücklich an.

3. PRÄSENTATIONEN, WORKSHOPS

3.1.        Die Einladung des Kunden, eine Präsentation mit einem definierten Leistungsinhalt zu erstellen oder an einem Workshop teilzunehmen, gilt bereits als Auftrag, dem diese AGB zugrunde liegen. Mangels abweichender schriftlicher Entgeltvereinbarung ist XeroGrafiX berechtigt, für Tätigkeiten im Rahmen eines solchen Auftrags ein angemessenes Entgelt zu verrechnen, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der XeroGrafiX für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Der Anspruch auf Zahlung des Entgelts besteht auch im Fall des Ausbleibens der Präsentation aus Gründen, die aus der Sphäre des Kunden stammen.

3.2.        Der Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, die von XeroGrafiX im Rahmen einer Präsentation oder eines Workshops vorgestellten Ideen und Konzepte außerhalb eines in Folge einer solchen Präsentation erteilten Auftrags wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen, zu nutzen bzw. nutzen zu lassen oder, soweit als gesetzlich zulässig, weiterzuentwickeln zu lassen.

3.3.        Sofern der Kunde der Meinung ist, dass ihm von XeroGrafiX Ideen oder Konzepte präsentiert wurden, die ihm bereits vor der Präsentation durch XeroGrafiX bekannt waren, so hat er dies XeroGrafiX binnen 10 Werktagen nach dem Tag der Präsentation bzw. des Workshops per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben bekannt zu geben. Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass XeroGrafiX dem Kunden für ihn neue Ideen und Konzepte präsentiert oder erarbeitet hat. Wird eine solche Idee oder ein Konzept vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass XeroGrafiX dabei verdienstlich wurde.

3.4.        Ebenso ist dem Kunden die weitere Verwendung der im Zuge der Präsentation bzw. des Workshops eingebrachten Ideen und Konzepte untersagt und zwar unabhängig davon, ob die Ideen und Konzepte urheberrechtlichen Schutz erlangen. Mit der Zahlung des Entgelts für eine Präsentation oder einen Workshop erwirbt der Kunde keinerlei Verwertungs- und Nutzungsrechte an den präsentierten Leistungen.

4. RECHTE UND PFLICHTEN VON XEROGRAFIX

4.1.        Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, einem allfälligen Pflichtenheft oder den Angaben im Auftrag. Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrags Gestaltungsfreiheit der XeroGrafiX.

4.2.        XeroGrafiX ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Durchführung eines Auftrags selbst auszuführen oder sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen qualifizierter Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren. Für das Verhalten von Erfüllungsgehilfen, die von XeroGrafiX beauftragt wurden, haftet XeroGrafiX gegenüber dem Kunden wie für sein eigenes. Sofern die Beauftragung von Dritten auf Kundenwunsch erforderlich ist, erfolgt diese im Namen und auf Rechnung des Kunden und solche Dritte sind keine Erfüllungsgehilfen von XeroGrafiX.

4.3.        XeroGrafiX gewährleistet die datenschutzrechtliche Sicherheit der Daten des Kunden, welche im Rahmen der Geschäftstätigkeit an XeroGrafiX gelangen, nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen Bestimmungen (österreichisches Datenschutzrecht, europäisches Datenschutzrecht und den jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen). XeroGrafiX verpflichtet sich, die Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen des Zwecks dieses Vertrages mit dem Kunden zu verwenden und ausschließlich dem Kunden zurückzugeben oder nur nach dessen schriftlichem Auftrag zu übermitteln.

4.4.        XeroGrafiX ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen und sämtliche (geschützte und ungeschützte) Markenzeichen, Logos und Kennzeichen des Kunden in sämtlichen Medien für eigne Werbezwecke zu verwenden.

4.5.        Der Kunde erklärt sich bis auf Widerruf mit der Zusendung produktbezogener Informationen und Werbematerialien durch XeroGrafiX an die vom Kunden bekanntgegebene E-Mail-Adresse einverstanden.

5. RECHTE UND PFLICHTEN DES KUNDEN

5.1.        Der Kunde verpflichtet sich, XeroGrafiX zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich zu machen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Der Kunde hat XeroGrafiX zeitgerecht und laufend von allen Umständen zu informieren, die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sind. Kommt es aufgrund einer unrichtigen, unvollständigen und ausgebliebenen Information zu einer nicht auftragsgemäßen Auftragsleistung oder Verzögerung, trägt der Kunde den Aufwand, der dadurch entsteht und hat XeroGrafiX einen allfällig dadurch entstandenen Vermögensschaden zu ersetzen.

5.2.        Es obliegt dem Kunden, die für die Durchführung des Auftrags erteilten Informationen auf ihre Richtigkeit, und seine zur Verfügung gestellten Unterlagen auf allfällige Urheber- und Kennzeichenrechte, oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Eine Nachprüfpflicht von Seiten XeroGrafiX besteht diesbezüglich nicht. Wird XeroGrafiX wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde XeroGrafiX schad- und klaglos.

5.3.        Soweit die Erbringung von Leistungen der XeroGrafiX einen Zugang zur EDV des Kunden erfordert, hat der Kunde den ungehinderten Zugang sicherzustellen. Sind im Rahmen der Leistungserbringung Arbeiten in den Geschäftsräumen des Kunden durchzuführen, wird der Kunde den Mitarbeitern von XeroGrafiX während der üblichen Geschäftszeiten ungehinderten Zutritt gewähren und ihnen Räumlichkeiten und Arbeitsmaterial in angemessenem Umfang zur Verfügung stellen.

5.4.        Alle Leistungen der XeroGrafiX (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Blaupausen und Farbabdrucke) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Werktagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.

5.5.        Der Kunde darf Nutzungsrechte, Forderungen oder Pflichten aus dem Auftragsverhältnis mit XeroGrafiX ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der XeroGrafiX nicht an Dritte, einschließlich mit dem Kunden verbundener Unternehmen, übertragen, abtreten oder unterlizenzieren.

5.6.        Bei der Erstellung bzw. Bearbeitung von Software durch XeroGrafiX im Auftrag des Kunden, gewährt XeroGrafiX dem Kunden das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und den Zweck des zugrundeliegenden Auftrags beschränkte Recht, die Software zu Nutzen und zu Verwerten. Mangels ausdrücklich abweichender schriftlicher Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien, hat der Kunde keinen Anspruch auf die Herausgabe des Quellcodes von Software.

6. TERMINE

6.1.        Angegebene Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw von XeroGrafiX schriftlich zu bestätigen.

6.2.        XeroGrafiX bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Vorbehaltlich des Punkts 10.1 dieser AGB berechtigt die Nichteinhaltung der Termine den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er XeroGrafiX schriftlich eine Nachfrist von zumindest 10 Werktagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist.

6.3.        Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

6.4.        Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit von XeroGrafiX liegen bzw. Gründe, die die XeroGrafiX nicht zu vertreten hat und die die Erfüllung eines Auftrags verzögern, hat XeroGrafiX, auch wenn sie deren Unterauftragnehmer betreffen, in keinem Fall zu vertreten bzw gestattet XeroGrafiX die Neufestsetzung des ursprünglich im Auftrag vereinbarten Leistungszeitraumes.

6.5.        Erfüllungsort für die zu erbringenden Lieferungen und Leistungen ist der Sitz von XeroGrafiX. Der Kunde wird die Abnahme eines Auftrages unverzüglich, jedoch längstens innerhalb von fünf Werktagen ab Übermittlung der zu erbringenden Lieferungen und Leistungen erklären. Die konkreten Abnahmekriterien werden im jeweiligen Auftrag festgelegt.

7. EIGENTUMSRECHT UND URHEBERSCHUTZ

7.1.        Alle Leistungen der XeroGrafiX einschließlich jener aus Präsentationen oder Workshops (zB Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Konzepte, Negative), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der XeroGrafiX und können von XeroGrafiX jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck und den vereinbarten Nutzungsumfang. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der XeroGrafiX nur selbst nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der XeroGrafiX setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von XeroGrafiX dafür in Rechnung gestellten Entgelte voraus.

7.2.        Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der XeroGrafiX, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von XeroGrafiX – und soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

7.3.        Für die Nutzung von Leistungen der XeroGrafiX, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von XeroGrafiX erforderlich. Dafür steht XeroGrafiX und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

7.4.        Für die Nutzung von Leistungen der XeroGrafiX bzw. von Werbemitteln, für die XeroGrafiX konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Vertrags unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht – ebenfalls die Zustimmung von XeroGrafiX notwendig.

7.5.        Für Nutzungen gemäß Punkt 7.4 dieser AGB steht XeroGrafiX im 1. Jahr nach Auftragsende ein Anspruch auf das volle im abgelaufenen Auftrag vereinbarte Entgelt zu. Im 2. oder 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist kein Entgelt mehr zu zahlen.

7.6.        Der Kunde haftet XeroGrafiX für jede wiederrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Entgelts.

8. ENTGELT UND ABRECHNUNG

8.1.        Das Entgelt beruht auf den im Auftrag vereinbarten Preisen. Alle Preise verstehen sich exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.

8.2.        Ist abzusehen, dass die tatsächlichen Kosten die von XeroGrafiX veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird XeroGrafiX den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Eine Kostenüberschreitung bis 15 % erfordert keine gesonderte Verständigung und gilt vom Kunden als genehmigt.

8.3.        Alle Leistungen von XeroGrafiX im Rahmen eines Auftrags, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Entgelt abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle im Zuge der Auftragserfüllung erwachsenden Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind XeroGrafiX vom Kunden gegen Rechnungslegung zu ersetzen.

8.4.        Grundsätzlich entsteht der Entgeltanspruch für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. XeroGrafiX ist jedoch berechtigt, zur Deckung eines Aufwands Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen von EUR 5.000,-- oder solchen Aufträgen, die sich über einen längeren Zeitraum (ab 4 Wochen) erstrecken, ist XeroGrafiX berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw Vorausrechnungen zu legen.

8.5.        Rechnungen, neue Entgeltabgaben, Mahnungen etc. werden an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse zugestellt. Die Rechnungen sind innerhalb von 7 Werktagen nach Rechnungslegung in Euro frei von Bank- und Wechselspesen zur Zahlung an XeroGrafiX fällig. Zahlungen können mittels Kreditkarte, Lastschrift oder durch Überweisung auf das Konto bei der UNICREDIT BANK AUSTRIA AG; IBAN: AT03 12000 10007449282; BIC: BKAUATWW vorgenommen werden.

8.6.        Für den Fall der Überschreitung des Zahlungsziels ist XeroGrafiX nach Mahnung des Kunden unter Setzung einer Nachfrist von 10 Werktagen berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem zuletzt von der Europäischen Zentralbank verlautbarten Basiszinssatz zu verrechnen. Der Kunde verpflichtet sich, im Falle des Zahlungsverzugs auch sämtliche Kosten für die Einmahnung und Einbringlichmachung der offenen Zahlungen zu tragen. Die Geltendmachung weiterer Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

8.7.        Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden ist XeroGrafiX berechtigt, alle für den Kunden bereits erbrachte Leistungen und Teilleistungen fällig zu stellen. Darüber hinaus ist XeroGrafiX nicht mehr verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen.

8.8.        Gegen Forderungen der XeroGrafiX kann nicht aufgerechnet werden. 

9. GEWÄHRLEISTUNG

9.1.        Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate nach Leistungserbringung durch XeroGrafiX.

9.2.        Nach aktuellem Stand der Technik existiert kein Verfahren, welches die Fehlerfreiheit von Software garantieren kann. Aus diesem Grund kann XeroGrafiX keine Gewähr dafür übernehmen, dass die von XeroGrafiX erstellte Software (die "Software") vollständig fehlerfrei ist. Als Sachmangel der Software gelten nur vom Kunden nachgewiesene und reproduzierbare Abweichungen von schriftlich (z.B. im Auftrag oder in einem separaten Pflichtenheft) vereinbarten Spezifikationen der Software. Ein Mangel liegt jedoch nicht vor, wenn er in der dem Kunden zuletzt überlassenen Version der Software nicht auftritt und deren Verwendung für den Kunden zumutbar ist. Funktionsbeeinträchtigungen der Software, die aus der vom Kunden zur Verfügung gestellten Hardware- und Softwareumgebung oder sonstigen aus dem Risikobereich des Kunden stammenden Gründen resultieren, stellen keinen Mangel der Software dar. Dies gilt insbesondere für Funktionsbeeinträchtigungen der Software, die auf den Provider des Kunden zurückzuführen sind. Ein Anspruch auf Updates der Software besteht nur bei Abschluss eines separaten Wartungsvertrages.

9.3.        Es obliegt dem Kunden, allfällige Mängel der Leistung unverzüglich nach Empfang der Leistung, spätestens jedenfalls innerhalb von fünf Werktagen, schriftlich unter Beschreibung des Mangels zu rügen, andernfalls gilt die Leistung als genehmigt und schließt die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln aus. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

9.4.        Im Fall einer berechtigten und rechtzeitigen Mängelrüge steht dem Kunden primär das Recht auf Verbesserung der Leistung durch XeroGrafiX zu. XeroGrafiX wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde XeroGrafiX alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Unterlässt XeroGrafiX die Verbesserung schuldhaft innerhalb angemessener Nachfrist, ist der Kunde zur verhältnismäßigen Preisminderung berechtigt. Kosten, die bei Inanspruchnahme Dritter trotz Bereitschaft von XeroGrafiX zur Mängelbehebung entstehen, trägt der Kunde.

9.5.        Das Recht zum Regress gegenüber XeroGrafiX gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt nach 12 Monaten ab Beendigung des Auftrags. Das Recht zum Regress begründet ausschließlich einen Verbesserungsanspruch gegenüber XeroGrafiX. Andere Rechte aus der Gewährleistung sind ausgeschlossen.

9.6.        Im Falle eines Versandes geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald XeroGrafiX das Auftragswerk dem vom Kunden genehmigten Transportunternehmen übergeben hat. Der Versand mit der Post gilt in jedem Fall vom Kunden als genehmigt. Allfällige Versicherungskosten sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, vom Kunden zu tragen.

10. HAFTUNG

10.1.     Soweit als gesetzlich zulässig, haftet XeroGrafiX, gleich aus welchem Rechtsgrund (vorvertraglich, vertraglich, außervertraglich), ausschließlich, wenn ein Schaden durch XeroGrafiX krass grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet XeroGrafiX ausschließlich für Personenschäden.

10.2.     Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter haftet XeroGrafiX nicht.

10.3.     XeroGrafiX steht nicht für die Richtigkeit von Inhalten ein, wenn diese vom Kunden vorgegeben und genehmigt wurden.

10.4.     Der Kunde verpflichtet sich, XeroGrafiX gegen Ansprüche von Dritten vollkommen schad- und klaglos zu halten.

10.5.     Schadenersatzansprüche des Kunden verfallen sechs Monate ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch zwei Jahre nach dem haftungsbegründenden Verhalten von XeroGrafiX.

11. VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG

11.1.     Die Laufzeit des Vertrages wird im jeweiligen Auftrag festgelegt.

11.2.     XeroGrafiX ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes von einem Auftrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten. Die Kündigung Bedarf der Schriftform (zB Brief oder E-Mail an die zuletzt bekanntgegebene Adresse oder E-Mail-Adresse des Kunden). Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, vor, wenn

11.2.1. die Ausführung eines Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich, oder trotz schriftlicher Abmahnung und Setzung einer Nachfrist von 10 Werktagen weiter verzögert wird;

11.2.2. der Kunde trotz schriftlicher Abmahnung und Setzung einer Nachfrist von 10 Werktagen gegen wesentliche Verpflichtungen aus einem Auftrag, wie beispielsweise der Leistung einer fälligen Zahlung oder beharrlich gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB verstößt;

11.2.3. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren von XeroGrafiX nicht bereit ist, Vorauszahlungen zu leisten, oder eine taugliche Sicherheit zu leisten.

11.3.     Im Fall seines berechtigten Vertragsrücktritts behält XeroGrafiX den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Entgelt. Dies gilt gleichfalls bei unberechtigtem Rücktritt des Kunden. Nicht zur Ausführung gebrachte Auftragswerke oder Teile von Auftragswerken sind XeroGrafiX im Fall der Vertragsauflösung unverzüglich, jedoch längstens innerhalb von 14 Tagen, zurückzustellen.

11.4.     Der Kunde ist berechtigt, von einem Auftrag aus wichtigem Grund ohne Nachfristsetzung zurückzutreten. Der Rücktritt bedarf der Schriftform (zB Brief an XeroGrafiX GmbH, Wurlitzergasse 74/16-17, 1160 Wien oder E-Mail an say.hello@xgx.at). Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Aufrechterhaltung des Vertrages für den Kunden nicht mehr zumutbar ist, weil XeroGrafiX fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung und Setzung einer Nachfrist von 10 Werktagen zur Wiedergutmachung, gegen wesentliche Bestimmungen aus einem Auftrag verstößt.

11.5.     Die bis zu diesem Zeitpunkt von XeroGrafiX bereits erbrachten Leistungen und aufgelaufene Kosten sind vom Kunden auch im Fall seines berechtigten Rücktritts in voller Höhe zu bezahlen.

11.6.     Mangels Vorliegen eines wichtigen Grundes ist die vorzeitige Stornierung eines Auftrags durch den Kunden nur gegen vollständige Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen und Ersatz aller aufgelaufenen Kosten zuzüglich Zahlung einer einmaligen Stornogebühr in Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zulässig.

12. BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR WARTUNGSVERTRÄGE

12.1.     Sofern auf Wunsch des Kunden mit XeroGrafiX ein separater Wartungsvertrag abgeschlossen wird, kommen über den Umfang dieser AGB des Weiteren diese "Besonderen Bedingungen für Wartungsverträge" (gesamter Punkt 12) zur Anwendung.

12.2.     Die laufenden Entgelte unter einem Wartungsvertrag werden jeweils monatlich im Voraus verrechnet.

12.3.     Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung wird ein Wartungsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

12.4.     Der Wartungsvertrag kann von jeder Vertragspartei durch schriftliche Mitteilung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden, von Seiten des Kunden jedoch frühestens nach Ablauf des 24. Vertragsmonats.

13. VERTRAULICHKEIT

13.1.     XeroGrafiX und der Kunde verpflichten sich zur absoluten Verschwiegenheit über alle ihnen zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten der jeweils anderen Vertragspartei, insbesondere der jeweiligen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, sowie Informationen, die Unternehmensgegenstand, Betriebsumfang und geschäftlichen Erfolg der jeweils anderen Vertragspartei betreffen.

13.2.     Die Verschwiegenheit erstreckt sich auf den gesamten Inhalt und Umfang des Auftrags sowie sämtliche damit zusammenhängende Informationen und Umstände und reicht unbegrenzt über das Ende eines Auftrags hinaus.

14. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND

14.1.     Sämtliche zwischen XeroGrafiX und dem Kunden getroffenen Vereinbarungen unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des IPR und des UN-Kaufrechts.

14.2.     Für sämtliche Streitigkeiten zwischen XeroGrafiX und dem Kunden aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis vereinbaren die Vertragsparteien die ausschließliche Zuständigkeit des für Wien, Innere Stadt, zuständigen Handelsgerichtes.

15. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

15.1.     Jede Vertragspartei trägt die sich für sie aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Steuern, Abgaben oder Gebühren jeweils selbst. Allfällige Rechtsgeschäftsgebühren sind vom Kunden zu tragen.

15.2.     Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung, von diesem Formerfordernis abzugehen. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen AGB und abweichenden schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien, gehen die Bestimmungen der abweichenden Vereinbarungen vor.

15.3.     Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder werden, so wird dadurch der übrige Inhalt der AGB nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die rechtlich Bestand hat und dem Willen der Vertragsparteien wirtschaftlich am nächsten kommt.

15.4.     Alle Mitteilungen im Zusammenhang mit diesen AGB haben, sofern in diesen AGB nichts anderes vereinbart ist, schriftlich und entweder durch persönliche Übergabe, per Boten, per eingeschriebenem Brief, per Fax oder per E-Mail an die jeweilige Vertragspartei zu erfolgen. Eine Mitteilung gilt in den folgenden Fällen als rechtswirksam zugegangen: (i) Zum Übergabezeitpunkt, wenn die Mitteilung persönlich überbracht wurde, (ii) 5 Werktage (wobei unter "Werktag" jeder Tag zu verstehen ist, an dem österreichische Banken üblicherweise für Kunden geöffnet sind) nach Postaufgabe, wenn die Mitteilung mit der Post (eingeschrieben) versendet wurde, (iii) nach Erhalt der Sendebestätigung, wenn die Mitteilung gefaxt wurde, (iv) nach Erhalt einer nicht automatisierten Lesebestätigung, wenn die Mitteilung per E-Mail geschickt wurde und (v) am folgenden Werktag, wenn die Mitteilung per Boten mit garantierter Lieferung am nächsten Tag versendet wurde.

15.5.     Als "Dritter" im Sinn dieser AGB gilt jede natürliche oder juristische Person, die von den Vertragsparteien im rechtlichen Sinn verschieden ist, selbst wenn zu einer solchen Person rechtliche und/oder wirtschaftliche Beziehungen bestehen sollten.

15.6.     Mit Ausnahme der Zession von Ansprüchen der XeroGrafiX gegenüber dem Kunden an Dritte zum Inkasso dürfen die Bestimmungen und Rechte aus diesen AGB ohne schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei nicht an Dritte weitergegeben oder zediert werden.

 

 

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